Ihre Fartkosten auf einen Blick

Wir von GBK Krankenfahrten stehen für Preistransparenz

Bei uns erhalten Sie alle Konditionen direkt – ohne Überraschungen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie alle Fahrtkosten unkompliziert selbst ermitteln können.

Krankentransporte als Kassenleistung

Medizinisch notwendige Fahrten (z. B. Krankentransporte, Tragestuhltransporte, Liegend- oder Rollstuhlfahrten) werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen – vorausgesetzt, Sie haben einen vom Arzt ausgestellten Transportschein. Folgendes sollten Sie wissen:

  • Genehmigungsfreie Fahrten:
    Fahrten bei Einweisungen, Entlassungen oder Arztterminen (ab Pflegegrad 3) sind oft ohne zusätzliche Genehmigung möglich.
  • Behandlungshäufige Fahrten:
    Für häufige Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie ist in der Regel eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig.

  • Eigenanteil:
    Sobald die Kostenübernahme geklärt ist, fällt in der Regel nur ein Eigenanteil von ca. 10 % bzw. mindestens 5 bis maximal 10 € pro Fahrt an – sofern keine Befreiung vorliegt.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Lage finden Sie hier zum Download. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Transportschein) bei Fahrtantritt vollständig übergeben werden – unvollständige Unterlagen führen zu zusätzlichem Bearbeitungsaufwand, der in Rechnung gestellt wird, wenn sie nicht innerhalb einer Woche nachgereicht werden.

Preisliste für Privatfahrten

Wenn Ihre Fahrt nicht von der Krankenkasse übernommen wird oder Sie als Selbstzahler buchen, gelten folgende Preise (Preise beziehen sich darauf, dass entweder Abhol- oder Zielort im Rhein-Main-Gebiet liegen; ist keiner im Gebiet, berechnen wir eine Zusatzpauschale von 1 € pro Kilometer ab unserem Betriebssitz in Kelkheim – je nachdem, was näher liegt):

Rollstuhl

Tragestuhl

Liegendbeförderung

Rollstuhl (bei von uns gestelltem Rollstuhl oder eigenem, ohne größere Hindernisse):

  • Bis 7 km: 70,00 €

  • 8–100 km: 70,00 € + 2,25 €/km ab dem 8. Kilometer

  • 101–200 km: 70,00 € + 2,40 €/km ab dem 8. Kilometer

Hinweis:
An Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25,00 € pro Fahrt erhoben. Für Fahrten, die weniger als zwei Stunden vor Abfahrt nicht abgesagt werden, berechnen wir zudem eine Fehl- bzw. Leerfahrtpauschale von 30,00 €.

Tragestuhl (inklusive Rollstuhl mit Scalamobil zur Treppenüberwindung):

  • Bis 7 km: 90,00 €

  • 8–100 km: 90,00 € + 2,40 €/km ab dem 8. Kilometer

  • 101–200 km: 90,00 € + 2,60 €/km ab dem 8. Kilometer

Hinweis:
An Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25,00 € pro Fahrt erhoben. Für Fahrten, die weniger als zwei Stunden vor Abfahrt nicht abgesagt werden, berechnen wir zudem eine Fehl- bzw. Leerfahrtpauschale von 30,00 €.

Liegendbeförderung:

  • Bis 7 km: 120,00 €

  • 8–200 km: 140,00 € + 2,60 €/km

Hinweis:
An Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25,00 € pro Fahrt erhoben. Für Fahrten, die weniger als zwei Stunden vor Abfahrt nicht abgesagt werden, berechnen wir zudem eine Fehl- bzw. Leerfahrtpauschale von 30,00 €.